Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare


1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen (Lehrgänge und Seminare) und den Kauf von beweglicher Sachen (Unterrichtsmaterial) der Bildungszentrum für Logistik und Verkehr BECKER GmbH Hagen (nachfolgend: Bildungszentrum), wenn das Entgelt nicht durch öffentlich-rechtliche Stellen gefördert wird. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Bildungszentrum und dem Ver-tragspartner/Lehrgangsteilnehmer. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss
Die vom Bildungszentrum in Broschüren oder im Internet gelisteten Leistungen stellen kein Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Lehrgangsteilnehmer, selbst einen Antrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Bestellung des Lehrgangsteilnehmers stellt ein Angebot an das Bildungszentrum zum Abschluss eines Vertrages dar. Eine nach einer Buchung über das Internet versandte E-Mail des Bildungszentrums, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung) stellt keine Annahme des Antrags dar. Das Bildungszentrum ist berechtigt, das in der Buchung des Vertragspartners/Lehrgangsteilnehmers liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann dabei entweder durch ausdrückliche Mitteilung (Auftragsbestätigung) oder die Versendung der Lehrgangsunterlagen oder der Rechnung bzw. Auslieferung der Ware erklärt werden. übersteigt die Zahl die Anträge die Platzkapazität, behält sich das Bildungszentrum ein Auf-nahmeverfahren vor.

3. Voraussetzungen zur Teilnahme
Soweit für den angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen bestehen, ist deren Erfüllung in der Person des Lehrgangsteilnehmers Voraussetzung für die Teilnahme. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch vom Lehrgangsteilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

4. Widerrufsrecht
Im Fernabsatz und außerhalb der Geschäftsräume werden ausschließlich Dienstleistungen angeboten. Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Bildungszentrum für Logistik und Verkehr BECKER GmbH Hagen
Rehstr. 15
-Gewerbepark Stadtwerk-
58089 Hagen
Tel.: 02331 9466-0
Fax: 02331 9466-22
E-Mail: info@blv-becker.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ur-sprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Wider-rufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

-------------------------------

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Bildungszentrum für Logistik und Verkehr BECKER GmbH Hagen
Rehstr. 15
-Gewerbepark Stadtwerk-
58089 Hagen
Fax: 02331 9466-22
E-Mail: info@blv-becker.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


-Bestellt am (*)/erhalten am (*)


-Name des/der Verbraucher(s)


-Anschrift des/der Verbraucher(s)


-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


-Datum

_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

--------------------------

5. Ausbildungsbestandteile/Leistungsvorbehalt
a) Das Bildungszentrum erteilt Unterricht im Rahmen des zum Vertragsschluss gültigen Lehrgangsangebotes. Die Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der mit dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarung in Verbindung mit der jeweiligen Informationsbroschüre bzw. Seminarübersicht, die jeweils Vertragsbestandteil werden.
b) Das Bildungszentrum behält sich vor, im Fall mangelnder Beteiligung, plötzlicher Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungszentrum nicht zu vertreten sind, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen.
c) Das Bildungszentrum behält sich weiter vor, bei Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungszentrum nicht zu vertreten sind, Inhalte, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen. Weiter behält sich das Bildungszentrum vor, den Unterrichtsbeginn und den Unterrichtsort oder den Lehrkörper sowie die Gruppengröße und Gruppenzusammensetzung zu ändern, sofern keine vorrangige Individualvereinbarung besteht bzw. ein bestimmter Unterrichtsbeginn, Unterrichtsort, Lehrkörper oder eine verbindliche Gruppengröße nicht vertraglich vereinbart sind.

6. Lernmittel/Hilfsmittel
Die Lernmittel sind je nach Lehrgang unterschiedlich und setzen sich ggf. aus einer Buchlieferung und/oder Seminarunterla-gen/Arbeitsunterlagen zusammen. Hilfsmittel wie Schreibpapier, Schreibgerät, Zeichen- und Rechengeräte sind vom Lehrgangsteilnehmer selbst vorzuhalten.

7. Rechte an Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus, behält sich das Bildungszentrum vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch nur auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung vom Bildungszentrum in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

8. Unterrichtszeit
Der Unterricht findet gemäß Zeitplan statt.

9. Zahlungsbedingungen
a) Vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen gelten die im Veranstaltungsprogramm genannten Preise. Zahlungen sind unbar durch überweisung zu leisten. Die Lehrgangsgebühren sind zu Lehrgangsbeginn fällig, sofern die Lehrgangsdauer drei Monate nicht überschreitet. Der vereinbarte Preis ist in diesem Fall vor Beginn des Lehrganges zum aus der Rechnung ersichtlichen Zahlungstermin unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
b) Das Bildungszentrum ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu verlangen, wenn zwischen Bezahlung und Lehrgangsbeginn weniger als drei Werktage liegen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Bildungszentrum berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Lehrgang für bis zu drei Werktage von der Teilnahme auszuschließen bis die Zahlung nachgewiesen wurde.

10. Prüfung
Eine Zulassung oder Bestehen der Prüfung kann von dem Bildungsträger naturgemäß nicht garantiert werden. Der Lehrgangsteilnehmer hat eigenverantwortlich und selbständig den Stoff zu erarbeiten und sich den Prüfungsanforderungen zu unterwerfen. Bei Lehrgängen mit einer Abschlussprüfung vor der IHK oder anderen Stellen, ist der Kursbesuch eine Teilvoraussetzung und ersetzt nicht die Teilnahme an der Prüfung.

11. Ordentliche Kündigung
a) Alle Lehrgänge mit einer Dauer von über 3 Monaten sind mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate, kündbar. Die maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn der Maßnahme. Die Kündigung muss gegenüber dem Bildungszentrum schriftlich oder in Textform ausgesprochen werden. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Der Teilnehmer bleibt, solange keine Kündigung eingegangen ist, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündi-gungsfrist berechnet.
b) Bei Lehrgängen mit einer Dauer von weniger als drei Monaten fallen bei vorzeitigem Ausscheiden die vollen Lehrgangsgebühren an. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. Sofern die Kündigung vor Lehrgangsbeginn erfolgt, ist er berechtigt einen geeigneten Ersatzkandidaten zu benennen.
c) Sofern für die Zulassung zu einer Prüfung eine verpflichtende Mindeststundenzahl Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung ist der Lehrgangsteilnehmer und kann der Lehrgangsteilnehmer aufgrund seiner Fehlzeiten das Maßnahmeziel oder die Zulassung zur Prüfung nicht mehr erreichen, behält sich das Bildungszentrum vor, dies dem Lehrgangsteilnehmer mitzuteilen und diesem eine fristgemäße (Eigen-)Kündigung nahe legen.
d) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Außerordentliches Kündigungsrecht
a) Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die am Schulungsort geltende Lehrgangsordnung und IT-Richtlinie zu beachten, Anweisungen des Bildungszentrums und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Lehrgangsteil-nehmer ist verpflichtet, alle Umstände, die das Lehrgangsziel gefährden können (z. B. Fahrerlaubnisentzug während der Maßnahme) unverzüglich dem Bildungszentrum mitzuteilen.
b) Während der Vertragsbeziehung gilt neben der Lehrgangsordnung und der IT-Richtlinie folgender Verhaltenskodex: Der Genuss alkoholischer Getränke vor und während der Lehrgänge, die zu einem Alkoholspiegel während der Lehrgänge von mehr als 0,5 Promille führen, ist untersagt. Der Genuss oder das Mitführen von nicht verschreibungsfähigen und nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist untersagt. Das Mitführen von Waffen jeder Art sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind oder das Mitbringen von ätzenden, brennbaren, explosiven Substanzen oder Feuerwerkskörpern sind verboten. Das Mitführen und Betrachten von Pornographie sowie sexueller Handlungen auf dem Gelände des Bildungszentrums sind verboten. Es ist verboten, auf Internetseiten oder über internetgestützte soziale Netzwerke falsche Tatsachen oder Schmähkritik über andere Lehrgangsteilnehmer oder das Bildungszentrum zu verbreiten (Cyber-Mobbing). Strafrechtlich relevante, verfassungswidrige Schriften, Zeichen und Inhalte, dürfen nicht gezeigt, mitgeführt oder betrachtet werden. äußerungen, Gesten und/oder ein äußeres Erscheinungsbild, das nach Art und Inhalt objektiv geeignet ist, andere zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung bzw. ethnischer Herkunft ist verboten. Verboten sind insbesondere nationalistische, linksextremistische, antisemitische, gewaltverherrlichende oder sonstige menschenverachtende äußerungen. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Das Rauchen im Gebäude außerhalb der dafür gekennzeichneten Raucherzonen ist untersagt. Das Essen und Trinken ist ausschließlich den hierfür zugelassenen Räumen gestattet.
c) Das Bildungszentrum kann Lehrgangsteilnehmer außerordentlich und fristlos kündigen, die schuldhaft - hinsichtlich der Nummern gg), hh) und ii) trotz vorheriger Abmahnung - gegen den vorstehenden Verhaltenskodex verstoßen.

13. Datenschutz
Die für die Dienstleistung notwendigen Teilnehmerdaten werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von dem Bildungszentrum verwendet.

14. Haftung
a) Das Bildungszentrum haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet das Bildungszentrum – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Lehrgangsteilnehmer vertrauen darf.); im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Bildungszentrum jedoch auf den Ersatz der bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
c) Die sich aus b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Bildungszentrum einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung oder Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Lehrgangsteilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Lehrgangsteilnehmer gegen das Bildungszentrum nur mit Forderungen zu, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

16. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17. Gerichtsstand/Salvatorische Klausel/Sonstiges
a) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hagen, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das Bildungszentrum ist auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
b) Alle geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
c) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. d) Zur besseren Lesbarkeit hat das Bildungszentrum auf die weibliche Form verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen und Männer.

Stand: 06.08.2015