Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheckinhaber bekommt einen Zuschuss für die Weiterbildungsausgaben (Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren) von 50% der Lehrgangskosten, maximal € 500,00.
Wer bekommt einen Bildungsscheck?
- Unternehmen: Beschäftigte in Unternehmen max. 249 Mitarbeiter (max. 10 Bildungsschecks im Zeitraum von einem Kalenderjahr) .
- Beschäftige Personen mit und ohne Berufsabschluss, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrer, Selbständige (1 Bildungsscheck im Zeitraum von einem Kalenderjahr).
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000 nicht übersteigen, bei gemeinsamer Veranlagung € 80.000.
Der Weg zum Bildungsscheck:
- Unternehmer/Personalverantwortliche (=betrieblicher Zugang) oder Beschäftigte (= individueller Zugang) müssen ein Beratungsgespräch bei den zuständigen Beratungsstellen führen.
- In dem Beratungsgespräch werden folgende Punkte abgefragt: Bildungsanlass, Bildungsziel, betriebliche Rahmenbedingungen
Welche Bildungsmaßnahmen
werden gefördert?
- Maßnahmen zur Erlangung beruflicher Sachkunde- oder Befähigungsnachweise
- Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen
- Nachholen von Berufsabschlüssen
- Vorbereitungslehrgänge für die Externenprüfung
- Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf
Ausschluss
für den Erhalt
eines Bildungsschecks:
- Weiterbildungen bei denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist die Kosten zu tragen
- Kurse zum Erwerb fachübergreifender Kompetenzen, die sich nicht auf den beruflichen Kontext einer Person beziehen
- Produkt- und Herstellerschulungen
- Themen wie Gesundheitsprävention, Unterhaltung, private Haushaltsführung, sportliche oder künstlerische Betätigung, Esoterik
- Erwerb und Erweiterung von Fahrerlaubnissen und Fahrausweisen (z.B. Fahrausweis für Krane oder Flurförderzeuge)
- Berufsbegleitende Studiengänge
- Weiterbildungen bei dem eigenen Unternehmen
- Einzelunterricht
- Weiterbildungen mit einem Umfang von weniger als 6 Stunden
- Informationsveranstaltungen, Messen, Kongresse o.ä.
- Prüfungsgebühren
- Anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen: z.B. durch Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie, SGB III, AFBG.
Das Bildungszentrum für Logistik und Verkehr BECKER ist zertifizierter Bildungsträger und nimmt uneingeschränkt an dem Förderprogramm teil.
Über
die geförderten Bildungsangebote informieren wir Sie direkt unter
02331/9466-0 oder per email unter info@BECKERGruppe.com.
Zur besseren Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen und Männer.
Stand 02.05.2018