Hintergrund und Zielgruppe:
Die Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen ist mit besonderen Risiken für das Bedienerpersonal und auch für die Personen, die sich im Umfeld der Hubarbeitsbühne aufhalten, behaftet.

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung besagen, dass jeder Bediener von Hubarbeitsbühnen eine spezielle Ausbildung nachzuweisen hat.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse

Ausbildungsinhalte:
Gesetzliche Vorschriften gemäß DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Regel 100-500, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz: Unfallverhütungsvorschriften, Bedienervorschriften, Sicherheitsregeln und Schutzausrüstungen, Bauarten von Hubarbeitsbühnen, Arbeitstägliche Prüfung vor Inbetriebnahme (Sichtprüfung, Funktionsprüfung), Vorbereitung zum Einsatz von Hubarbeitsbühnen am Einsatzort, Steuerung fahrbarer Hubarbeitsbühnen, Notfallsteuerung, Arbeiten an verschiedenen Einsatzorten (öffentlichen Straßen, Gewässer, Böschungen), Personentransporte, schriftliche und praktische Prüfung

Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis

Dauer der Ausbildung:
1 Schulungstag

Unterrichtszeiten:
Montag bis Samstag möglich
Termine: Individuell nach Absprache als Firmenschulung/Inhouse möglich.
Preise: Individuelles Angebot für Inhouseschulungen.
Ort(e): auf Anfrage
 


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