Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentlich geförderte Lehrgänge


1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen (Lehrgänge und Seminare) und den Kauf von beweglicher Sachen (Unterrichtsmaterial) der Bildungszentrum für Logistik und Verkehr BECKER GmbH Hagen (nachfolgend: Bildungszentrum), sofern die gezahlten Entgelte von öffentlich-rechtlichen Stellen gefördert werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Bildungszentrum und dem Vertragspartner/Lehrgangsteilnehmer. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss
Die vom Bildungszentrum in Broschüren oder im Internet gelisteten Leistungen stellen kein Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Lehrgangsteilnehmer, selbst einen Antrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Bestellung des Lehrgangsteilnehmers stellt ein Angebot an das Bildungszentrum zum Abschluss eines Vertrages dar. Eine nach einer Buchung über das Internet versandte E-Mail des Bildungszentrums, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) stellt keine Annahme des Antrags dar. Das Bildungszentrum ist berechtigt, das in der Buchung des Vertragspartners/Lehrgangsteilnehmers liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann dabei entweder durch ausdrückliche Mitteilung (Auftragsbestätigung) oder die Versendung der Lehrgangsunterlagen oder der Rechnung bzw. Auslieferung der Ware erklärt werden. übersteigt die Zahl die Anträge die Platzkapazität, behält sich das Bildungszentrum ein Aufnahmeverfahren vor.

3. Voraussetzungen zur Teilnahme
Soweit für den angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen bestehen, ist deren Erfüllung in der Person des Lehrgangsteilnehmers Voraussetzung für die Teilnahme. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch vom Lehrgangsteilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

4. Rücktrittsrecht
a) Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang zurückzutreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Bildungszentrum schriftlich oder in Textform erklärt werden. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, sobald das Seminar/Lehrgang begonnen hat. Die Regelung zum gesetzlichen Widerrufsrecht bleibt von dem vorstehenden aus Kulanz eingeräumten Rücktrittsrecht unberührt.
b) Lehrgangsteilnehmer an öffentlich geförderten Maßnahmen, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, sind zum Rücktritt berechtigt, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Die Ablehnung der Förderung ist durch Vorlage des Ablehnungsbescheides nachzuweisen. Durch den Rücktritt entstehen dem Lehrgangsteilnehmerkeine Kosten.
c) Bei Einreichung eines Bildungsschecks oder Bildungsprämie vor Vertragsschluss steht der Vertrag unter der Bedingung, dass der Zuwendungsbescheid zur Erstattung der 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren (Bildungscheck) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wird.

5. Ausbildungsbestandteile/Leistungsvorbehalt
a) Das Bildungszentrum erteilt Unterricht im Rahmen des zum Vertragsschluss gültigen Lehrgangsangebotes. Die Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der mit dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarung in Verbindung mit der jeweiligen Informationsbroschüre bzw. Seminarübersicht, die jeweils Vertragsbestandteil werden. Der Teilnehmer erhält zum Abschluss der Ausbildung vom Bildungszentrum eine/ein Teilnahmebescheini-gung/Zertifikat.
b) Das Bildungszentrum behält sich vor, im Fall mangelnder Beteiligung, plötzlicher Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungszentrum nicht zu vertreten sind, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen.
c) Das Bildungszentrum behält sich vor, bei Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungszentrum nicht zu vertreten sind, Inhalte, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen. Weiter behält sich das Bildungszentrum vor, den Unterrichtsbeginn und den Unterrichtsort oder den Lehrkörper sowie die Gruppengröße und Gruppenzusammensetzung zu ändern, sofern keine vorrangige Individualvereinbarung besteht bzw. ein bestimmter Unterrichtsbeginn, Unterrichtsort, Lehrkörper oder eine verbindliche Gruppengröße nicht vertraglich vereinbart sind.

6. Lernmittel/Hilfsmittel
Die Lernmittel sind je nach Lehrgang unterschiedlich und setzen sich ggf. aus einer Buchlieferung und/oder Seminarunterla-gen/Arbeitsunterlagen zusammen. Hilfsmittel wie Schreibpapier, Schreibgerät, Zeichen- und Rechengeräte sind vom Lehrgangsteilnehmer selbst vorzuhalten.

7. Rechte an Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus, behält sich das Bildungszentrum vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch nur auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung vom Bildungszentrum in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

8. Unterrichtszeit
a) Der Unterricht findet gemäß Zeitplan statt.
b) Lehrgangseilnehmer an öffentlich geförderten Maßnahmen ist verpflichtet an allen Unterrichts- und Praktikumseinheiten teilzunehmen. Das Fernbleiben von Unterricht oder Praktikum ist der Schule am 1. Tag schriftlich mitzuteilen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind am 1. Tag durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Lehrgangs-teilnehmer an öffentlich geförderten Maßnahmen, die den Erwerb einer oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen beinhalten, erklären sich hiermit bereit, auch nach Unterrichtsschluss für die Fahrausbildung zur Verfügung zu stehen. Während des Praktikums richtet sich die Arbeitszeit nach den Betriebszeiten des jeweiligen Unternehmens.

9. Zahlungsbedingungen
a) Vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen gelten die im Veranstaltungsprogramm genannten Preise. Zahlungen sind unbar durch überweisung zu leisten. Die Lehrgangsgebühren sind zu Lehrgangsbeginn fällig, sofern die Lehrgangsdauer drei Monate nicht überschreitet. Der vereinbarte Preis ist in diesem Fall vor Beginn des Lehrganges zum aus der Rechnung ersichtlichen Zahlungstermin unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
b) Das Bildungszentrum ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu verlangen, wenn zwischen Bezahlung und Lehrgangsbeginn weniger als drei Werktage liegen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Bildungszentrum berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Lehrgang für bis zu drei Werktage von der Teilnahme auszuschließen bis die Zahlung nachgewiesen wurde.

10. Prüfung
Eine Zulassung oder Bestehen der Prüfung kann von dem Bildungsträger naturgemäß nicht garantiert werden. Der Lehrgangsteilnehmer hat eigenverantwortlich und selbständig den Stoff zu erarbeiten und sich den Prüfungsanforderungen zu unterwerfen. Bei Lehrgängen mit einer Abschlussprüfung vor der IHK oder anderen Stellen, ist der Kursbesuch eine Teilvoraussetzung und ersetzt nicht die Teilnahme an der Prüfung.

11. Ordentliche Kündigung
a) Alle Lehrgänge mit einer Dauer von über 3 Monaten sind mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate, kündbar. Die maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn der Maßnahme. Die Kündigung muss gegenüber dem Bildungszentrum schriftlich oder in Textform ausgesprochen werden. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Der Teilnehmer bleibt, solange keine Kündigung eingegangen ist, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.
b) Bei Lehrgängen mit einer Dauer von weniger als drei Monaten fallen bei vorzeitigem Ausscheiden die vollen Lehrgangsgebühren an.
c) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
d) Sofern aufgrund der Häufung von Fehlzeiten das Maßnahmeziel gefährdet scheint oder durch große Leistungsdefizite gemäß Beschluss der Dozentenkonferenz das Lehrgangsziel nicht erreicht werden kann, wird das Bildungszentrum dies dem Lehrgangsteilnehmer mitteilen und diesem eine (Eigen-)Kündigung nahe legen.

12. Außerordentliches Kündigungsrecht
a) Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die am Schulungsort geltende Lehrgangsordnung und IT-Richtlinie zu beachten, Anweisungen des Bildungszentrums und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, alle Umstände, die das Lehrgangsziel gefährden können (z. B. Fahrerlaubnisentzug während der Maßnahme) unverzüglich dem Bildungszentrum mitzuteilen.
b) Während der Vertragsbeziehung gilt neben der Lehrgangsordnung und der IT-Richtlinie folgender Verhaltenskodex: Der Genuss alkoholischer Getränke vor und während der Lehrgänge, die zu einem Alkoholspiegel während der Lehrgänge von mehr als 0,5 Promille führen, ist untersagt. Der Genuss oder das Mitführen von nicht verschreibungfähigen und nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist untersagt. Das Mitführen von Waffen jeder Art sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind oder das Mitbringen von ätzenden, brennbaren, explosiven Substanzen oder Feuerwerkskörpern sind verboten. Das Mitführen und Betrachten von Pornographie sowie sexueller Handlungen auf dem Gelände des Bildungszentrums sind verboten. Es ist verboten, auf Internetseiten oder über internetgestützte soziale Netzwerke falsche Tatsachen oder Schmähkritik über andere Lehrgangsteilnehmer oder das Bildungszentrum zu verbreiten (Cyber-Mobbing). Strafrechtlich relevante, verfassungswidrige Schriften, Zeichen und Inhalte, dürfen nicht gezeigt, mitgeführt oder betrachtet werden. äußerungen, Gesten und/oder ein äußeres Erscheinungsbild, das nach Art und Inhalt objektiv geeignet ist, andere zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung bzw. ethnischer Herkunft ist verboten. Verboten sind insbesondere nationalistische, linksextremistische, antisemitische, gewaltverherrlichende oder sonstige menschenverachtende äußerungen. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Das Rauchen im Gebäude außerhalb der dafür gekennzeichneten Raucherzonen ist untersagt. Das Essen und Trinken ist ausschließlich den hierfür zugelassenen Räumen gestattet.
c) Das Bildungszentrum kann Lehrgangsteilnehmer außerordentlich und fristlos kündigen, die schuldhaft - hinsichtlich der Nummern gg), hh) und ii) trotz vorheriger Abmahnung - gegen den vorstehenden Verhaltenskodex verstoßen.
d) Teilnehmer an öffentlich geförderten Lehrgängen, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit haben ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme und können den Lehrgang in diesem Fall sofort kostenfrei beenden.

13. Datenschutz
Die für die Dienstleistung notwendigen Teilnehmerdaten werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von dem Bildungszentrum verwendet.

14. Haftung
a) Das Bildungszentrum haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet das Bildungszentrum – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Lehrgangsteilnehmer vertrauen darf.); im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Bildungszentrum jedoch auf den Ersatz der bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt.
c) Die sich aus b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Bildungszentrum einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung oder Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Lehrgangsteilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Abtretung
Teilnehmer an öffentlich geförderten Lehrgängen treten hiermit ihren gegen den Kostenträger gerichteten Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühren und die Nebenkosten (außer Fahrtkosten und Unterhaltsgeld) an das Bildungszentrum ab. Das die Abtretung bereits jetzt annimmt.

16. Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Lehrgangsteilnehmer gegen das Bildungszentrum nur mit Forderungen zu, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

17. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


18. Gerichtsstand/Salvatorische Klausel/Sonstiges
a) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hagen, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das Bildungszentrum ist auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
b) Alle geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
c) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
d) Zur besseren Lesbarkeit hat das Bildungszentrum auf die weibliche Form verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen und Männer.

Stand: 06.08.2015