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Ab 02.03.2016 besteht eine Schulungs- und Unterweisungspflicht des Unternehmers gegenüber dem Fahrpersonal zur konkreten Bedienung des Kontrollgerätes (VO EG) Nr. 561/2006; Fahrpersonalverordnung (FBersV).
Ziel ist die Sicherstellung der Beherrschung des Umganges mit den Kernfunktionen der im Fuhrpark eingesetzten Geräte sowie die damit verbundenen Aufgaben wie bspw. manuelle Eingabe von Nachträgen oder Erstellung von Ausdrucken.
Zielgruppe:
Fahrpersonal/Unternhemer im Güterverkehr und Personenverkehr
Seminarinhalt:
Ein zentraler Ausbildungsbestandteil ist die Kenntnisvermittlung die für Fahrer notwendigen täglichen Aufgaben mit dem Umgang des Gerätes in Theorie und Praxis
- Rechtliche Grundlagen
- Haftung bei Verstößen
- Aufbau und Bedienung des digitalen EG-Kontrollgerätes
- Aufbewahrungsfristen
- Tätigkeiten zu Arbeitsbeginn, unterwegs und Arbeitsende
- Kontrollpflicht der Fahrerdaten
- Speicherung und Dokumentation
- Mitführpflicht und Kontrolle
- Umgang mit Arbeitszeitnachweisen
- Praktische Unterweisung am Simulator
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Dauer:
Seminar für Fahrpersonal:
1/2 Unterrichtstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Seminar für Unternehmer:
1 Unterrichtstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Fördermöglichkeiten:
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterverkehrs werden Zuschüsse von bis 70% gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind unter www.bag.bund.de aufgeführt. Gerne beraten wir Sie!
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Termine: |
Seminar für Fahrpersonal:
Auf Anfrage.
Seminar für Unternehmer:
Auf Anfrage.
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Preise: |
Seminar für Fahrpersonal:
€ 105,00 (MwSt-frei gemäß § 4 Nr. 21a UstG)
Seminar für Unternehmer:
€ 140,00 (MwSt-frei gemäß § 4 Nr. 21a UstG)
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Ort(e): |
Hagen, Iserlohn und Remscheid
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