|
Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften besagen, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Der Unternehmer muss seinen Kranführer mit der Bedienung des Kranes schriftlich beauftragen.
Zielgruppe:
Personen, die selbständig einen Kran führen werden
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung
Ausbildungsinhalte:
Rechtliche Grundlagen gemäß DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz, BeTrSich: Unfallverhütungsvorschriften, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kranführers, Grundlagen über konstruktive, maschinentechnische, elektrotechnische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge, Krantechnik und -betrieb, Last-Aufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten, Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit, Praktische Unterweisung (Einweisung in den Kran, Wartungsarbeiten), Übungen mit dem Kran, theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:
Kranführerausweis (krantypen- und personenbezogener Ausweis)
Dauer:
3 Schulungstage
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Fördermöglichkeiten:
Für arbeitssuchende Personen: Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Die Maßnahme ist anerkannt durch die CERTQUA.
Gerne beraten wir Sie!
|
Termine: |
Schulungsort Hagen:
3-tägige Kranschulung
Auf Anfrage.
Firmenschulung (geschlossenes Seminar): Termine nach Vereinbarung
|
Preise: |
3-tägige Kranschulung:
€ 700,00 (MwSt-frei gemäß § 4 Nr. 21a UstG) inkl. Seminarunterlagen
Individuelles Angebot für Inhouseschulungen.
Bei Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter (BGS/AVGS): Preise und Buchung auf Anfrage
|
Ort(e): |
Hagen
|
|