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Personen, die die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE erwerben und gewerblich im Personenverkehr tätig sein möchten, müssen einen Befähigungsnachweis mit IHK-Abschluss erwerben und diesen nachweisen. Danach ist die Teilnahme an der Weiterbildung gem. BKrFQG innerhalb von 5 Jahren von insgesamt 5 Unterrichtstagen vor Ablauf der Frist erforderlich.
Inhalt:
- Wie trägt Verhalten zum Image des Unternehmens bei?
- Sozialrechtliche Rahmenbedigungen
- Digitale Fahrtenschreiber in der Praxis
Dauer:
1 Schulungstag
Abschluss:
Weiterbildungsnachweis gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Unterrichtszeiten:
Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Firmen-/Gruppenschulung:
Die Ausbildungsinhalte werden passgenau und maßgeschneidert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für das Unternehmen erstellt. Schulungstermine und Seminarpreis auf Anfrage.
Fördermöglichkeiten:
Für arbeitssuchende Personen ist eine Förderung über einen Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Buchung auf Anfrage. Die Maßnahme ist anerkannt durch die CERTQUA.
Gerne beraten wir Sie! |
Termine: |
Schulungsort Hagen:
Wochentags:
22.01.25
19.03.25
04.06.25
09.07.25
10.09.25
12.11.25
10.12.25
Schulungsort Hagen:
Samstags:
24.05.25
27.09.25
Schulungsort Iserlohn:
Wochentags:
26.02.25
06.08.25
Schulungsort Iserlohn:
Samstags:
01.03.25
Schulungsort Dortmund:
Wochentags:
07.05.25
08.10.25
Schulungsort Remscheid:
Auf Anfrage
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Preise: |
€ 135,00 (MwSt-frei) |
Ort(e): |
Hagen, Iserlohn, Remscheid, Essen und Dortmund
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