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Personen, die die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE erwerben und gewerblich im Güterverkehr tätig sein möchten, müssen einen Befähigungsnachweis mit IHK-Abschluss erwerben und diesen nachweisen. Danach ist die Teilnahme an der Weiterbildung gem. BKrFQG innerhalb von 5 Jahren von insgesamt 5 Unterrichtstagen vor Ablauf der Frist erforderlich.
Inhalt:
- Güterkraftverkehrsgesetz – GüKG (Nationale Verkehre)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 2017)
- Verkehre innerhalb und mit der Gemeinschaft – VO (EG) Nr. 1072/2009 (Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr)
- Abkommen EG – Schweiz über den Güterverkehr
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr – GüKGrKabotageV (Internationale Verkehre)
- Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
- Transports Internationaux Routiers – ,,TIR“- Übereinkommen
- Abfalltransport – Verordnung (EG) 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- Gewerblicher Tiertransport – gesetzliche Grundlagen
Dauer:
1 Schulungstag
Abschluss:
Weiterbildungsnachweis gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Unterrichtszeiten:
Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Firmen-/Gruppenschulung:
Die Ausbildungsinhalte werden passgenau und maßgeschneidert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für das Unternehmen erstellt. Schulungstermine und Seminarpreis auf Anfrage.
Fördermöglichkeiten:
Für arbeitssuchende Personen: Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Buchung auf Anfrage. Die Maßnahme ist anerkannt durch die CERTQUA.
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Termine: |
Schulungsort Hagen:
Wochentags:
13.12.2024
Schulungsorte Iserlohn und Remscheid:
Auf Anfrage.
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Preise: |
€ 125,00 (MwSt-frei) |
Ort(e): |
Hagen, Iserlohn und Remscheid
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