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Hintergrund und Zielgruppe:
In der Neufassung der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung ab 01.09.2011 fällt der Begriff „beauftragte Personen“ weg.
Das Kapitel 1.3 der ADR/RID/IMDG sieht trotzdem eine regelmäßige Schulung von Mitarbeitern vor. Alle Mitarbeiter/innen, in deren Arbeits- und Verantwortungsbereich die Beförderung gefährlicher Güter fällt bzw. die zukünftig diese Aufgabe wahrnehmen sollen müssen regelmäßig unterwiesen werden. Das gilt z.B. für den Absender, der Beförderungspapiere ausstellt, für den Beförderer, der die Fahrzeuge zum Transport zur Verfügung stellt, für den Verpacker/Befüller der gefährlichen Güter, für den Verlader, für den Entlader und auch für den Fahrer, obwohl er im Besitz eines gültigen Gefahrgutscheines ist.
Diese Personen müssen bei relevanten Änderungen der Vorschriften alle 2 Jahre unterwiesen werden.
Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zur Teilnahme zu erfüllen.
Seminarinhalt:
* Allgemeine Vorschriften
* Allgemeine Gefahreigenschaften
* Dokumentation
* Fahrzeug- und Beförderungsarten, Ausrüstungen,
* Umschließungen
* Durchführung einer Beförderung
* Kennzeichnung, Bezettelung
* Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
* Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Die Inhalte werden auf die Aufgaben der Teilnehmergruppe abgestimmt.
Abschluss:
Teilnahmezertifikat
Dauer:
1 Schulungstag
Unterrichtszeiten:
Samstag von 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr oder Montag bis Freitag nach Vereinbarung
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Termine: |
Auf Anfrage.
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Preise: |
€ 230,00 (MwSt-frei gemäß § 4 Nr. 21a UstG) |
Ort(e): |
Hagen, Iserlohn und Remscheid
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