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Personen, die die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE erwerben und gewerblich im Güterverkehr tätig sein möchten, müssen einen Befähigungsnachweis mit IHK-Abschluss erwerben und diesen nachweisen. Danach ist die Teilnahme an der Weiterbildung gem. BKrFQG innerhalb von 5 Jahren von insgesamt 5 Unterrichtstagen vor Ablauf der Frist erforderlich.
Ziel:
Erwerb der 5 Weiterbildungsnachweise gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt:
- Risikobewusstsein und Verhalten
- Gefahrensituationen, Stress und Unfälle
- Firma – Fahrer – Fahrzeug
- Rahmenbedingungen und Ereignisse
- Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr
Dauer:
5 Schulungstage von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Abschluss:
5 Weiterbildungsnachweise gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Unterrichtszeiten:
Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Firmen-/Gruppenschulung:
Die Ausbildungsinhalte werden passgenau und maßgeschneidert für das Unternehmen erstellt. Schulungstermine und Seminarpreis auf Anfrage.
Fördermöglichkeiten:
Für arbeitssuchende Personen ist eine Förderung über einen Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Bildungsgutschein (BGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Die Maßnahme ist anerkannt durch die CERTQUA.
Gerne beraten wir Sie!
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Termine: |
Schulungsort Hagen:
07.10.24 - 11.10.24
04.11.24 – 08.11.24
09.12.24 – 13.12.24
Schulungsorte Iserlohn und Remscheid:
Auf Anfrage
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Preise: |
€ 575,00 (MwSt-frei)
Bei Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Preise und Buchung auf Anfrage. |
Ort(e): |
Hagen, Iserlohn und Remscheid
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